Vorschau-Version — die erklärenden Inhalte sind in fachlicher Durchsicht. Preise sind Modellrechnungen auf Basis der amtlichen Analysenliste.

Mit oder ohne ärztliche Verordnung

Für eine Blutuntersuchung braucht es keine Verordnung. Sie entscheidet aber, wer zahlt — und nicht jede Stelle nimmt Selbstzahlende an.

Nicht jede Tür steht offen

Von 131 erhobenen Entnahmestellen sind 85 belegt für Selbstzahlende zugänglich, 3 nur mit Verordnung — und bei 43 ist es öffentlich nicht ersichtlich. «Unbekannt» heisst genau das: wir wissen es nicht.

Quelle: Eigene Erhebung, August 2026 — 131 Entnahmestellen

Ohne Verordnung erlaubt

Sie dürfen Blut untersuchen lassen, ohne dass eine Ärztin oder ein Arzt es anordnet. Bewilligungspflichtig ist die Stelle, die Ihr Blut analysiert — nicht Ihr Entscheid, es untersuchen zu lassen.

Die Verordnung entscheidet, wer zahlt

Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die Analyse an, übernimmt die Grundversicherung die Kosten — sofern die Analyse auf der Analysenliste steht und deren Bedingungen erfüllt sind, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Ohne Anordnung zahlen Sie selbst.

Quelle: Analysenliste BAG, Ausgabe 1. Juli 2026

Selbstzahlend heisst ausserhalb des Tarifschutzes

Für Selbstzahlende gilt der Tarifschutz des KVG nicht. Anbieter dürfen ihre Preise frei kalkulieren — viele rechnen trotzdem entlang des Amtstarifs, aber nicht alle.