Mit oder ohne ärztliche Verordnung
Für eine Blutuntersuchung braucht es keine Verordnung. Sie entscheidet aber, wer zahlt — und nicht jede Stelle nimmt Selbstzahlende an.
Nicht jede Tür steht offen
Von 131 erhobenen Entnahmestellen sind 85 belegt für Selbstzahlende zugänglich, 3 nur mit Verordnung — und bei 43 ist es öffentlich nicht ersichtlich. «Unbekannt» heisst genau das: wir wissen es nicht.
Quelle: Eigene Erhebung, August 2026 — 131 Entnahmestellen
Ohne Verordnung erlaubt
Sie dürfen Blut untersuchen lassen, ohne dass eine Ärztin oder ein Arzt es anordnet. Bewilligungspflichtig ist die Stelle, die Ihr Blut analysiert — nicht Ihr Entscheid, es untersuchen zu lassen.
Die Verordnung entscheidet, wer zahlt
Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die Analyse an, übernimmt die Grundversicherung die Kosten — sofern die Analyse auf der Analysenliste steht und deren Bedingungen erfüllt sind, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Ohne Anordnung zahlen Sie selbst.
Quelle: Analysenliste BAG, Ausgabe 1. Juli 2026
Selbstzahlend heisst ausserhalb des Tarifschutzes
Für Selbstzahlende gilt der Tarifschutz des KVG nicht. Anbieter dürfen ihre Preise frei kalkulieren — viele rechnen trotzdem entlang des Amtstarifs, aber nicht alle.